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Wir sind ein PKW Anhänger Mietservice.

Seit 2014 bieten wir eine große Auswahl an neuen und gebrauchten PKW Anhänger zur Vermietung an.

Wir bieten folgende PKW Anhänger an:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FÜHRERSCHEININFOS ZUM MITFÜHREN VON ANHÄNGERN

 
FÜHRERSCHEINKLASSE “B”

Mit dieser Klasse dürfen Sie die folgenden Gespanne fahren:

  • KFZ mit max 3,5 t zGG + Anhänger mit max 750 kg zGG.
  • KFZ mit max 3,5 t zGG + Anhänger über 750 kg zGG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5t.
FÜHRERSCHEINKLASSE “BE”

Alle Zugfahrzeuge mit einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t und beliebige Anhänger, die vom Zugfahrzeug gezogen werden dürfen. Dabei spielt auch die Achsenzahl und die Achsanordnung keine Rolle.

ALTER FÜHRERSCHEIN “KLASSE 3”
  • Mit der “alten” Klasse 3 dürfen Sie Zugfahrzeuge mit max 7,5 t zGG + 1-achsige/Tandemanhänger fahren. Das zul. GG des Gespanns darf dabei auf jeden Fall 12 t GG, unter Umständen auch noch mehr betragen.
  • Um Drehschemel Anhänger ziehen zu dürfen muss der 3er Führerschein einfach auf den EU-Führerschein der Klasse C1E umgeschrieben werden.

 

LADUNGSÜBERSTAND BEI ANHÄNGERN

 
ÜBERSTAND UNTER 1 M

Es ist keine zusätzliche Kennzeichnung notwendig, wenn die standardmäßig vorgeschriebene Beleuchtung nicht verdeckt wird. Die Fahrtstrecke bei diesem Überstand ist unbegrenzt.

ÜBERSTAND BIS 1,5 M

Die überstehende Ladung muss bei Tag mit einer roten Fahne oder bei Nacht mit einer roten Lampe mit Rückstrahler gekennzeichnet werden, wenn die standardmäßig voreschriebene Beleuchtung nicht verdeckt wird. Die Fahrtstrecke bei diesem Überstand ist unbegrenzt.

ÜBERSTAND BIS 3 M

Die überstehende Ladung muss bei Tag mit einer roten Fahne oder bei Nacht mit einer roten Lampe mit Rückstrahler gekennzeichnet werden, wenn die standardmäßig vorgeschriebene Beleuchtung nicht verdeckt wird, ansonsten muss ein Zusatz- Leuchtenträger mit kompletter Beleuchtung angebracht werden. Die Fahrtstrecke bei diesem Überstand ist begrenzt auf einen Radius von 50 km.

ZUGGESAMTLÄNGE:

Die Zuggesamtlänge ohne Ladung darf 18,75 m nicht überschreiten. Die Zuggesamtlänge mit Ladung darf 20 m nicht überschreiten.

 

ANHÄNGELAST

Die gebremste und ungebremste zulässige Anhängelast steht in den Zulassungspapieren Ihres Zugfahrzeuges. Mit Anhängelast meint der Gesetzgeber immer das tatsächlich angehängte Gewicht (Leergewicht des Anhängers + Zuladung abzüglich Stützlast).

Beispiel:

Ihr Zugfahrzeug darf 1600 kg gebremst ziehen und hat eine maximale Stützlast von 50kg. Sie dürfen z.B. einen Anhänger mit 2000 kg zulässigem Gesamtgewicht und 400 kg Eigengewicht ziehen. Sie dürfen in den Anhänger allerdings nur 1250 kg laden (400kg Eigengewicht + 1250 kg Ladung – 50kg Stützlast = 1600 kg).

Die zulässige gebremste Anhängelast kann nie höher als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges sein (Ausnahme Allradfahrzeuge). Sie wird vom Hersteller des Zugfahrzeuges festgelegt (In Abhängigkeit von Leergewicht, Getriebe, Bremsen, Fahrwerk u.s.w.). Unter gewissen Umständen gibt der Fahrzeughersteller eine höhere gebremste Anhängelast frei. Dabei kann z.B. die Benutzung von bestimmten Steigungen oder das Gesamtzuggewicht begrenzt sein.

Diese erhöhte Anhängelast finden Sie häufig im Bemerkungsfeld Ihrer Fahrzeugpapiere oder erfahren Sie auf Anfrage vom Hersteller. Die ungebremste Anhängelast ist u.A. abhängig vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges. Sie kann nie größer als 50% davon sein.

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